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Gartennutzung während der Ausgangsbeschränkung

Veröffentlicht am 03.04.2020

"Mir ist nicht ganz klar ob man sich jetzt während der Ausgangsbeschränkung im Garten aufhalten darf. Der Wohnort liegt in München, daher trennen uns doch ein paar Kilometer zwischen Wohnort und Garten."
Die letzten Tage erreichten uns einige Mails mit Fragen, ob der Garten während der  Ausgangsbeschränkung genutzt werden darf. Hier ein paar klärende Informationen dazu.. 

Auf der Seite des Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gibt es in den FAQ eine konkrete Antwort.

Im Abschnitt "Hobbys und Ausflüge" steht es unter der Frage "Darf ich in meinen Schrebergarten gehen und weiterhin nutzen?" folgende Antwort:
Kleingärten in Kleingartenanlagen (sog. Schrebergärten) dürfen weiterhin genutzt werden. Hier gelten jedoch die gleichen Regeln wie für den Hausgarten.
Der eigene (Schreber-) Garten darf gemeinsam mit den eigenen Familienangehörigen aus dem eigenen Hausstand genutzt werden. Sie sollten sich aber dringend an die allgemeinen Hygieneregeln halten.

Ein „nettes Beisammensein“ mit weiteren Personen im Garten u.ä. dürfen keinesfalls stattfinden. Nachbarn oder Freunde dürfen nicht eingeladen werden.
Und bei der Unterhaltung, z.B. über den Gartenzaun gilt: Der Abstand zu anderen Menschen soll 1,5 m betragen.

Spazieren gehen und Bewegung an der frischen Luft sind ausdrücklich gestattet. Der Weg dorthin darf allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands und ohne jede sonstige Gruppenbildung stattfinden. Der Abstand zu anderen Menschen muss auch hier eingehalten werden.

Zum Thema "Darf ich im Garten grillen?" steht folgendes:

Der eigene Garten darf gemeinsam mit den eigenen Familienangehörigen aus dem eigenen Hausstand genutzt werden, auch zum Grillen.

Grillpartys oder ein „nettes Beisammensein“ mit weiteren Personen im Garten u. ä. dürfen keinesfalls stattfinden. Nachbarn oder Freunde dürfen nicht eingeladen werden. Und bei der Unterhaltung z. B. über den Gartenzaun gilt: Der Abstand zu anderen Menschen soll 1,5 m betragen.

 

Am letzten Wochenende hat die Polizei auch schon bei uns in der Gartenanlage Kontrollen durchgeführt und die Einhaltung der Regeln kontrolliert.

Als Kleingärtner sollten wir dankbar sein für das Privileg, uns im eigenen Garten aufhalten und den Frühling, die Natur genießen zu dürfen. Vielleicht denken wir ja auch später daran, wenn es wieder darum geht, für den Verein Aufgaben zu übernehmen.  Sei es als Funktionsträger oder wenn helfende Hände gebraucht werden. Denn wir als Kleingärtner haben es alles dem Verein zu verdanken.

Führt diese Krise zu einer Neubesinnung auf die Werte der Gemeinschaft und die Bedeutung des gemeinsamen Handelns, wäre dies bei allen Sorgen, Nöten und Belastungen ein Schritt in die richtige Richtung!

Bitte halten Sie sich unbedingt an die Vorgaben, genießen Sie mit Freude Ihren Garten und tun Sie alles, um die eigene Gesundheit und die Ihrer Mitmenschen zu schützen!

 

Bitte bleiben Sie gesund!!

 

Der Vorstand

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